Viele haben es bisher noch gar nicht mitbekommen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes müssen alle Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Der rot-rot-grüne Senat hat sich bei der Umsetzung für das komplizierte Bundesmodell entschieden, das auf Olaf Scholz zurückgeht. Dieses Modell basiert auf einem Ertragswertverfahren und belastet vor allem Eigentümer in den östlichen Bezirken unserer Stadt. Berechnungen des Verbandes deutscher Grundstücksnutzer zufolge, wird die Steuerlast für Grundstücke östlich des Brandenburger Tores um das 2,5- bis 5-fache ansteigen.

Eigentümer eines durchschnittlichen Einfamilienhauses würden dann anstelle von 346,47€ jährlich 921,74€ zahlen. In den westlichen Bezirken wird aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Aufkommensneutralität die Steuerlast tendenziell sinken. Ich finde, das kann nicht sein. Schon gar nicht, weil viele Preise schon gestiegen sind und auch weiter steigen werden. Übrigens, das betrifft nicht nur die Eigentümer. Mieter zahlen diese Erhöhung über die Betriebskosten auch.

Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat einen Antrag erarbeitet, welcher gestaffelte Abschläge auf die Grundsteuer über die Steuermesszahl schaffen soll. Ähnlich wie bei der Einkommenssteuer würden Eigentümer mit einem geringeren Vermögen dann durch einen höheren Freibetrag bei der Grundsteuer entlastet. Dies gilt genauso auch für Mieter. Damit sorgen wir für mehr Gerechtigkeit zwischen großen Vermögenswerten und dem Durchschnittsverdiener, der im eigenen kleinen Häuschen oder zur Miete wohnt. Außerdem fordern wir umgehend Härtefallregelungen und eine umfassende Information der Betroffenen, die bisher nicht erfolgt ist. Den Antrag finden Sie hier.

Ich möchte Ihnen die Präsentation und den Flyer des VDGN gerne zur Verfügung stellen, der Sie noch einmal umfassend über das Thema informiert.